Honorar: Guter Rat hat seinen Preis.
Grundlagen der deutschen Steuerberatergebühren und Anwaltsvergütung
Grundlagen der deutschen Steuerberatergebühren und Anwaltsvergütung
Guter Rat hat seinen Preis. Wir als ihr Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt erbringen wertvoll Beratungsleistungen für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens oder für Sie als Privatperson. Für ihre Tätigkeit haben alle Steuerberater(-innen) und Rechtsanwälte(-innen) Anspruch auf Vergütung. Sie setzt sich im Wesentlichen aus der Gebühr für die erbrachte Leistung und einem Auslagenersatz zusammen. Die Steuerberater(-innen) sind dabei nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Rechtsanwälte(-innen) legen ihrer Honorarabrechnung das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu Grunde. Beiden Berufsgruppen bleibt es zudem überlassen, Honorarvereinbarungen mit ihren Mandanten abzuschließen, welche sich im Regelfall an Stundensätzen orientieren.
Anwaltsvergütung nach RVG
Ab dem 01.07.2006 gilt, dass der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit seinen Beratungsleistungen auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll (§ 34 RVG). Damit ist anzunehmen, dass die frei verhandelten, einzelvertraglich – jedoch nicht unterhalb des gesetzlichen Mindestanspruchs nach RVG – festgelegten Anwaltshonorare zum Regelfall jeder Mandatsabrechnung werden. Vergütungsvereinbarungen werden sich im Wesentlichen auf Pauschalhonorare und/oder Stundensätze der Rechtsanwälte beziehen. Letztere dürfen sich im Mittel zwischen € 150,00 und € 250,00 netto ansiedeln, soweit eine separate Erfassung und Abrechnung des Mitarbeiteraufwandes nicht stattfindet.
Gebührenvergütung der Steuerberater (StBVV) – warum?
Zweck der Vergütungsverordnung ist, sowohl im Interesse der Auftraggeber als auch im Interesse der Steuerberater angemessenen Gebühren festzusetzen und durch Schaffung klarer Verhältnisse Auseinandersetzungen vermeiden zu helfen. Die Gebühren richten sich gemäß § 11 StBVV nach
- der Bedeutung der Angelegenheit,
- dem Umfang,
- der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit.
Die Gebühren werden als Wertgebühr oder als Zeitgebühr erhoben. Im Regelfall ist bei der Findung der angemessenen Gebühr von der Mittelgebühr auszugehen. Die Steuerberatergebührenverordnung bezieht sich nur auf die Steuerberatung im engeren Sinne. Dazu gehören gemäß § 33 StBerG die Beratung und die Vertretung in Steuersachen, die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten.
Für weitere Tätigkeiten des Steuerberaters, die mit seinem Beruf vereinbar sind, gelten andere Gebührenvorschriften, zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG). Zu den vereinbaren Tätigkeiten gehören gemäß § 57 Abs. 3 StBerG unter anderem die Tätigkeit als Gutachter, Sachverständiger, Treuhänder oder Testamentsvollstrecker sowie auch die betriebswirtschaftliche Beratung. Neben den Gebühren hat ein Steuerberater auch Anspruch auf Auslagenersatz. Danach sind insbesondere die Entgelte für Post-und- Telekommunikationsdienstleistungen, Schreibauslagen und Reisekosten gesondert einforderbar.
Im Vergleich zu den einzelnen Gebührenvorschriften kann der Steuerberater auch eine höhere Vergütung mit seinem Auftraggeber vereinbaren. Nach § 4 StBVV muss dies schriftlich geschehen. § 14 StBVV macht es auch möglich, eine schriftliche Vereinbarung über eine Pauschalvergütung zu treffen. Neben den Gebühren hat ein Steuerberater auch Anspruch auf Auslagenersatz. Danach sind insbesondere die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Schreibauslagen und Reisekosten gesondert einforderbar. Im Vergleich zu den einzelnen Gebührenvorschriften kann der Steuerberater auch eine höhere Vergütung mit seinem Auftraggeber vereinbaren. Nach § 4 StBVV muss dies schriftlich geschehen. § 14 StBVV macht es auch möglich, eine schriftliche Vereinbarung über eine Pauschalvergütung zu treffen.
Gebühren nach STBBV
- Wertgebühr ( hauptsächlich abhängig von Umsatz und Bilanzsumme)
- Zeitgebühr (je nach Mitarbeiter 40,00 € bis 120,00 € netto pro Stunde)
- Betragsrahmengebühr
Wir führen eine Zeiterfassung auf Basis unserer Datev-Software durch, damit wir Ihnen jederzeit einen genauen Tätigkeitsnachweis (Dispositionsblatt als Anlage zur Rechnung) erbringen können. Sie erhalten ggf. Rechnungen für vier Haupttätigkeitsfelder:
- Steuererklärungen (Wertgebühr / nach Fertigstellung)
- Jahresabschlußarbeiten (Wertgebühr / nach Fertigstellung)
- Lohn- und Finanzbuchhaltung (Wertgebühr / i.d.R. vierteljährlich)
Auf Wunsch kalkulieren wir vor Auftragsannahme die voraussichtlich anfallenden Gebühren. Sie haben die Möglichkeit, auf Anfrage einen Flyer mit Beispielrechnungen der Bundessteuerberaterkammer zu erhalten.
Honorar für Prüfungstätigkeiten
Eine berufsspezifische Gebührenordnung existiert für die vereidigten Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer nicht. Bei der Abrechnung der Prüfungsleistungen orientiert sich der Berufsstand nach den allgemeinen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Abgerechnet wird nach vereinbarten Stunden-oder Tagessätzen oder auch anhand von Pauschalen. Die Höhe der Stunden-und Tagessätze kann variieren. Sie hängt von der Bedeutung der Tätigkeit, deren Umfang, dem Schwierigkeitsgrad und dem spezifischen Haftungsrisiko ab. Pauschalen werden angeboten, wenn der Umfang der Leistungen abschätzbar ist oder auch anhand von Pauschalen.
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